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Flotte Flotte - Lastenrad Jork

Model

Baboe

Lastenrad Jork

Standort

Jork

Sponsoren

Nutzungsbedingungen

Allgemeines

Die hier genannten Nutzungsbedingungen gelten für die Leihe eines Lastenfahrrads (im Weiteren „Fahrrad“) an registrierte Nutzer*innen (im Weiteren „Nutzer:in”). Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt. Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich.

Die Leihe der einzelnen Fahrräder wird von verschiedenen natürlichen und juristischen Personen durchgeführt und verantwortet.

Die Anbieter:in kann die Leihe über eine andere natürliche oder juristische Person (im Weiteren „Station“) durchführen lassen.

Mit der Inanspruchnahme der Leihe des auf der Website flotte-flotte.de genannten Fahrrades erklärt sich die Nutzer:in für die vereinbarte Dauer der Leihe mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden.

Zu keiner Zeit erwirbt die Nutzer:in Eigentumsrechte an dem Fahrrad.

Nutzer:innen sind mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig.

Ausleihe und Rückgabe eines Lastenrads

Vor der Reservierung und Ausleihe eines Fahrrads hat sich die Nutzer:in über die Website flotte-flotte.de zu informieren und zu registrieren. Die Registrierung als Nutzer:in ist kostenlos.

Registrierte Nutzer:innen können ein Fahrrad in der Regel für maximal drei Tage ausleihen. Über die jeweiligen Standorte der Fahrräder (Verleihstationen) und die genauen Modalitäten der Leihe informiert die Website flotte-flotte.de.

Die bei der Registrierung geforderten Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen.

Vor Beginn der Leihe ist von dem Nutzer und einem Vertreter der Verleihstation das Formular „Leihvertrag/Nutzungsbedingungen Lastenrad (https://www.jork.de/medien/dokumente/lastenfahrrad_leihvertrag_fuer_jork_internet.pdf?20230816135705)“ wahrheitsgemäß auszufüllen.

Sollte bei der Nutzung ein Verlust oder Schadensfall eingetreten sein, dann wird eine Kopie des Ausweisdokumentes erstellt und der Leihvertrag an ggf. beteiligte Versicherungsgesellschaften und Behörden weitergegeben. Die Kopie des Ausweisdokumentes wird nach Regulierung des Schadens der Nutzer:in ausgehändigt oder vernichtet.

Außer zum Zweck der Schadensregulierung werden alle erhobenen Daten lediglich innerhalb des Projekts verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

Die Reservierung eines Fahrrades auf der Buchungsplattform flotte-flotte.de erfolgt unverbindlich und stellt keinen Leihvertrag dar. Die Reservierung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Leihvertrag kommt erst mit der Unterschrift der Nutzer:in unter das Formular „Leihvertrag/Nutzungsbedingungen Lastenrad (https://www.jork.de/medien/dokumente/lastenfahrrad_leihvertrag_fuer_jork_internet.pdf?20230816135705)“ bei der Übergabe des Fahrrades an die Nutzer:in zustande.

Das Lastenrad und seine Benutzung

1. Der Entleiher erkennt durch die Übernahme des geliehenen Lastenrads an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.

2. Der Entleiher darf das Lastenrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch (als Transport und Fortbewegungsmittel) benutzen. Das Tragen eines Helms wird empfohlen. Der Entleiher verpflichtet sich dazu, sich mit der Bedienung des Lastenrades vertraut zu machen und sich durch den Verleiher einweisen zu lassen.

3. Der Entleiher verpflichtet sich, die Fahrtauglichkeit und den verkehrssicheren Zustand des ausgeliehenen Lastenrades vor jedem Fahrtbeginn zu überprüfen.

4. Das Lastenrad darf nur vom Entleiher gefahren werden.

5. Das Lastenrad darf ohne schriftliche Einwilligung des Verleihers nicht für eine Fahrt ins Ausland verwendet werden.

6. Das Lastenrad darf nicht für rechtswidrige Zwecke verwendet werden.

Haftung

1. Der Entleiher haftet für die schuldhafte Beschädigung des Lastenrads und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen.

2. Die Haftung des Verleihers für die Nutzung des Lastenrads ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB).

3. Soweit ein vom Entleiher zu vertretender Schaden eingetreten ist bzw. eine Reparatur notwendig wird, erfolgt eine Schadensabwicklung ausschließlich über den Verleiher.

4. Soweit ein Dritter dem Eigentümer die Schäden ersetzt, wird der Entleiher von seiner Ersatzpflicht frei.

5. Schäden, die durch das Fahren mit dem Lastenrad an fremden Sachen entstehen, sind nicht über diese Versicherung abgedeckt.

6. Schäden, die durch das Fahren mit dem Lastenrad an fremden Sachen entstehen, müssen vom Entleiher oder über dessen private/gewerbliche HAFTPFLICHT-Versicherung abgedeckt werden.

Kontakt

Sollte es etwas geben, von dem du als (potenzielle) Nutzer:in glaubst, dass es die jeweilige Anbieter:in des Fahrrads es wissen sollten (Schäden am Fahrrad, Probleme bei der Ausleihe, tolle Erfahrungen, Probleme mit diesen Bedingungen hier o.ä.), dann schreibe uns eine e-Mail. Wir sind sehr daran interessiert, dieses Projekt so angenehm wie möglich umzusetzen.

Ein letzter Vorbehalt

Die Anbieter:in behält sich vor, ohne Angabe von Gründen die Modalitäten der Leihe zu ändern oder die Leihe einzustellen oder auch einzelnen Personen zu untersagen.